Rechtsanwaltsassistenz (m/w/d) in Vollzeit und Teilzeit ab 25 Std. (Rechtsanwaltsgehilfe/-gehilfin)

Heidrun Jürgens Personaldienstleistungen GmbH · Germany

EURES Posted Jun 14, 2026 First seen Jun 16, 2026
Rechtsanwaltsassistenz (m/w/d) in Vollzeit und Teilzeit ab 25 Std.

Stellen-ID: 408
Standort: Hamburg
Anstellungsart(en): Vollzeit

Unser Kunde
Schnellstmöglicher Start in Direktvermittlung
[mittelständische Rechtsanwaltskanzlei im Hamburger Zentrum]

Ihre Aufgaben

- allgemeine Sekretariatstätigkeiten
- Rechnungserstellung
- Terminkoordination
- Unterstützung der Rechtsanwälte in allgemeinen und administrativen Belangen
- internationale schriftliche Korrespondenz
- Vertragserstellung
- Reisemanagement
- Fristenkontrolle

Ihr Profil

- erfolgreich abgeschlossene kaufmännische Ausbildung
- Berufserfahrung in ähnlicher Position von Vorteil
- sicherer Umgang mit den Microsoft-Office-Anwendungen
- gute Englischkenntnisse
- strukturierte Arbeitsweise und Serviceorientierung
- Teamfähigkeit

Darauf dürfen Sie sich freuen

- flexibles Arbeiten auch aus dem Home Office möglich
- professionelles und modernes Arbeitsumfeld
- hochwertige Technik
- Mitgliedschaft in zahlreichen namhaften Fitnesstudios über den Anbieter Wellpass

Über uns
Heidrun Jürgens Personaldienstleistungen ist seit 1998 auf die Vermittlung von kaufm. Fach- und Führungskräften spezialisiert. Unser Ziel ist Ihr Erfolg!

Übrigens: Unsere Dienstleistung ist für Sie komplett kostenfrei!

TIPP: Diese Vakanz passt nicht ganz zu Ihren Vorstellungen? Bewerben Sie sich initiativ!

Ihr Ansprechpartner
Bitte senden Sie uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf und Zeugnisse zusammengefasst als pdf-Datei) per E-Mail an:

Heidrun Jürgens Personaldienstleistungen GmbH
Herrn Justus Bortfeldt
E-Mail: justus.bortfeldt@heidrunjuergens.de
Telefon: 040 / 325455 – 17

#Jetztbewerben

Zur besseren Lesbarkeit verzichten wir in den Stellenbeschreibungen sowie generell auf unserer Homepage auf eine Differenzierung zwischen den Geschlechtern. Alle verwendeten Begriffe gelten aber im Hinblick auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gleichermaßen für alle Geschlechter.